Der Superbonus 110% ist eines der aktuellsten Themen im italienischen Wirtschaftspanorama und betrifft viele Bürger, die die Energieeffizienz ihrer Häuser verbessern wollen. Aus diesem Grund sind Techniker und Konstrukteure bestrebt, immer genauere Informationen zu finden, um denjenigen, die diese Möglichkeit nutzen wollen, maximale Einsparungen zu ermöglichen.
Zu den Eingriffen der Energieeffizienz, die durch das Dekret Relaunch vorgesehen sind, gehört auch die Photovoltaik-Anlage einschließlich der Kosten für Design und Materialien. Dazu gehören natürlich auch die Arterien, die die Energie von den Panels zum Wechselrichter transportieren – die elektrischen Kabel – die für die Photovoltaik bestimmt sind. Das Kabel NPE SUN H1Z2Z2-K (Natural Power Energy) von La Triveneta Cavi ist ein Produkt, das seit einigen Jahren auf dem Markt ist. Es ist in Italien und Europa bekannt und geschätzt, weil es alle geforderten Normen erfüllt, die hervorragende Leistungen und ein hohes Maß an Sicherheit garantieren.
Das Solarkabel von La Triveneta Cavi wurde für die Installation von Photovoltaikanlagen in privaten Gebäuden, aber auch für den Einsatz in öffentlichen Gebäuden, Industrieunternehmen, landwirtschaftlichen Anlagen, Beleuchtungsanlagen usw. entwickelt. NPE SUN H1Z2Z2-K, CPR (Brandreaktionsklasse: Eca) und HAR (für den Einsatz in allen europäischen Ländern) zertifiziert, ist ein Kabel, das sehr hohe Sicherheitsstandards bietet: flammhemmend, LS0H (Low Smoke Zero Halogen), hohe Beständigkeit gegen UV-Strahlen und niedrige Temperaturen mit einer garantierten Lebensdauer von mindestens 25 Jahren (EN 60216-1). Es ist in den Farben Schwarz und Rot erhältlich.
Hauptmerkmale:
– Maximale Leitertemperatur 120°.
– Garantierte Lebensdauer: mindestens 25 Jahre (EN 60216-1).
– LS0H: Low Smoke Zero Halogen.
– Nicht flammenausbreitend.
– Brandreaktionsklasse: Eca.
– HAR-Zertifizierung.
– Ausgezeichnete Flexibilität für eine einfache Installation.
– UV- und Tieftemperaturbeständigkeit.
– Nennbetriebsspannung – Wechselstrom: 1000V und Gleichstrom: 1500V.
– Querschnitte von 1×1,5mm² bis 1x120mm².
Wie die Website Altroconsumo.it berichtet, hat das Relaunch-Dekret wichtige Neuigkeiten im Panorama der Gebäuderenovierungen für diejenigen etabliert, die in die Wärmedämmung ihrer Häuser, den Austausch von Winter-Klimaanlagen und die Reduzierung des seismischen Risikos investieren. Der 110%ige Abzug gilt auch für die Ausgaben, die mit der Durchführung der Arbeiten verbunden sind, wie z.B. Materialeinkauf, Entwurfs- und Fachmannshonorare, Gutachten, Aufstellung von Gerüsten, Entsorgung entfernter Materialien, Mehrwertsteuer, Stempelsteuer, Gebühren für Baugenehmigungen. Der Superbonus von 110 % gilt auch für einige Eingriffe, die in Verbindung mit mindestens einem der gerade gesehenen durchgeführt werden und aus diesem Grund als „angetrieben“ definiert sind. Man muss jedoch das Datum der Ausführung dieser Arbeiten beachten: es können den Abzug von 110% bekommen, nur die Arbeiten, die in dem Zeitintervall ausgeführt werden, das vom Datum des Arbeitsbeginns bis zu dem des Arbeitsendes der Interventionen reicht.
Insbesondere wird der Superbonus anerkannt für:
– Installation von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen und integrierten Speichersystemen oder Photovoltaik-Solaranlagen auf Gebäudeanbauten.
Im Falle der Installation von Photovoltaik-Solaranlagen, die an das Stromnetz angeschlossen sind, wird der 110%ige Abzug auf einen maximalen Aufwand von EUR 48.000 und in jedem Fall innerhalb der Grenze von EUR 2.400 für jedes kWp von Nennleistung der Photovoltaik-Solaranlage für jede Immobilieneinheit gewährt. Voraussetzung für den Abzug ist die Abtretung der nicht vor Ort selbst verbrauchten oder nicht zum Eigenverbrauch mitbenutzten Energie an die GSE (Energiedienstleister). Der Abzug ist auch bei gleichzeitiger oder nachträglicher Installation von in die Photovoltaikanlagen integrierten Speichersystemen mit einer Aufwandsgrenze von EUR 1.000 je kWh Speicherkapazität der Anlage möglich.
Der 110%ige Abzug ist bei einer niedrigeren Ausgabengrenze möglich, d.h. EUR 1.600 pro kWp bei gleichzeitiger Gebäudesanierung, Neubau oder Stadtumbau.
Die Ausgabengrenze von EUR 48.000 ist kumulativ für Photovoltaikanlage und integriertes Speichersystem und bezieht sich auf die einzelne Grundstückseinheit.
Der Abzug steht nicht zur Verfügung, wenn andere öffentliche Anreize und andere Formen der Erleichterung jeglicher Art, die von der europäischen, nationalen und regionalen Gesetzgebung vorgesehen sind, erhalten werden, einschließlich Garantie- und Rotationsfonds und Anreize für den Austausch vor Ort.