Neue Umweltrichtlinien für die öffentliche Beleuchtung

Vor wenigen Monaten hat der italienische Umweltminister die Verordnung unterschrieben, die die Umweltrichtlinien aktualisiert. Es geht um Regelungen, die die energetische Effizienz der Installationen der öffentlichen Beleuchtung regeln, die zu dem Aktionsplan für die Umweltfreundlichkeit des Verbrauchs der öffentlichen Verwaltung gehören.

 

Die Verordnung ist extrem relevant sowohl für die öffentlichen Verwaltungen als auch für die Fachleute, die sich ab heute engagieren müssen, um den neuen Umweltrichtlinien für die öffentliche Beleuchtung nachzukommen. Diese Regelungen setzen die technischen Merkmale der Lichtquellen und die Einkaufsweise fest und sie regeln die Vorschriften für die Gewährleistung von Entwicklung und Wartung der Anlange der öffentlichen Beleuchtung.

 

Die Ziele der neuen Umweltrichtlinien

Laut der Regierung sind die Ziele der neuen Umweltrichtlinien die drei folgenden Punkte:

  • Die energetische Effizienz der öffentlichen Beleuchtung verbessern
  • Die Laufzeit der neuen Anlagen verlängern
  • Die Schäden und die Defekte der Lichtquelle reduzieren

Das Hauptziel ist klar: Die energetische Effizienz der öffentlichen Anlagen verbessern und gleichzeitig die Reparatur- und Wartungskosten reduzieren. Diese letzten zwei Punkte sind oberste Priorität für das Ministerium: Der Staat muss mit den geringen vorhandenen Wirtschaftsquellen der meisten öffentlichen Verwaltungen den Bürgern eine qualitativ hochwertige Leistung garantieren.

Laut dem Umweltminister betreffen die dringendsten Eingriffe den Ersatz der alten Anlagen der öffentlichen Beleuchtung: Bei denen gibt es noch 30% an verschwendeter Energie. In Italien ist eine von drei Anlagen veraltet, die eine Laufzeit von nur 20 Jahren hat, viel weniger als die Leistung der neuen Anlagen, die drei Mal länger funktionieren können.

Da die Kosten der öffentlichen Beleuchtung schlage mit ca. 20% in den Gemeinden zu Buche, ist es klar, dass man hier deutlich sparen könnte. Man schätzt, dass die neuen Eingriffe erlauben werden, bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr zu sparen, so dass die Staatsverwaltungen dieses Geld im Sozialbereich investieren kann.

Unter den Zielen der neuen Umweltrichtlinien gibt es auch die Reduzierung des Treibhausgasausstoßes, die Senkung des öffentlichen energetischen Bedarfes, die Verbesserung der Qualität der Leistung und die Installation neuer Anlagen, wo sie noch nicht vorhanden oder veraltet sind.

 

Die allgemeinen Merkmale der neuen Umweltrichtlinien

Beobachten wir im Detail, was mit den neuen Umweltrichtlinien geändert wurde und welche die aktuelle Regelungen für die öffentliche Beleuchtung sind.

Was die Lichtquellen betrifft, sind öffentliche Anlagen wie Tunnel, Parkplätze, Sportanlagen, private Gelände wie Einkaufszentren und Industriegebiete und die künstliche Beleuchtung wie in Museen oder Monumenten von der Verordnung nicht betroffen.

Die neuen Anlagen müssen nur für folgendes angewendet werden:

  • LED Module
  • Hochdruckentladungslampen
  • umweltfreundliche Lichtquellen

In den neuen Umweltrichtlinien findet man alle Pflichttechniken für die Lichtquellen, je nach Typ, Leistung der Lampe oder des LED Moduls. Zum Beispiel müssen die Hochdruck-Natriumdampflampen mit einer Leistung zwischen 45 und 55 W und einer Farbwiedergabe niedriger als 60 einen Koeffizienten der Lichteffizienz höher als 80 lm/W für die hellen und höher als 70im/W für die dunklen Lampen garantieren.

Genauso wichtig ist die Langlebigkeit der Lichtquellen, die sich an die neuen Umweltrichtlinien anpassen muss.
Zum Beispiel müssen die Metalldampflampen und die Hochdruck-Natriumdampflampen einen Langlebigkeitsfaktor haben, der höher als 80 je 12.000 Laufstunden ist.

Auch die technischen Merkmale der Straßenbeleuchtung wurden geändert. Gemäß der neuen Regelungen müssen sie folgende Mindestwerte erfüllen:

  • IP Sehraum 65
  • IP Verkabelungsraum 55
  • Kategorie der Lichtintensität über G2
  • Stoßwiderstand IK06
  • Überspannungswiderstand 4kV

In der Verordnung werden die Mindestmerkmale für jede öffentlich Anlage erklärt je nach Gebiet, wie z.B. große Gelände oder Kreisverkehre, Geh- und Fahrradwege, Parken oder Altstadt. Die energetische Leistung folgt den Werten des IPEA Index im Zusammenhang mit der energetischen Klassifizierung der Anlagen, A, A+, A++ e An+.

 

Regeln für die Auftragsvergabe

Innerhalb der neuen Umweltrichtlinien für die öffentliche Beleuchtung wurden die Regelungen für die Auftragsvergabe verändert, sowohl was die Lieferung als auch die Installation der Anlage und der Lichtquellen betrifft. Die Teilnehmer der Auftragsvergabe müssen die Qualifikation des Personals für die Installationen durch gültige Zertifikate garantieren, um eine korrekte Arbeitsweise je nach technischer Schwierigkeit der Installation zu wahren.

In den neuen Umweltrichtlinien wird auch festgestellt, dass die Lieferanten, die eine vollständige oder eine teilweise Garantie auf ihre Produkte garantieren, bei der Auftragsvergabe seitens der öffentlichen Verwaltung bevorzugt werden. Die Firmen werden Boni bekommen, wenn sie garantieren, dass weniger als 12% der Birnen innerhalb von 50.000 Stunden Brenndauer defekt sind.

Einige veränderte Punkte betreffen die Verwaltung von elektrischen und elektronischen Abfällen. Es wurde entschieden, dass die Lieferanten das Einsammeln der Lichtquellen, den Transport und die Entsorgung bei der Müllkippe garantieren müssen. In diesem Fall werden nur zugelassene Müllkippen für die Behandlung solcher Materialien benutzt. Diese werden als RAEE bezeichnet gemäß er Art. 13 und 24 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 49 vom 14. März 2014.

 

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