Wie man eine Notbeleuchtungsanlage plant: Voraussetzungen und Regeln

Die normale Beleuchtung ist für die meisten oft selbstverständlich, aber sie ist ein wichtiges Element des alltäglichen Lebens. Dadurch können wir die Wege innerhalb eines Gebäudes und in vielen Strukturen finden, wie zum Beispiel in den Krankenhäusern, wo viele Geräte davon abhängig sind.

Dieser ideale Zustand gibt es aber nicht mehr im Fall eines Black-out, Erdbebens oder Brandfalls. Man soll die Beleuchtungsanlagen so planen, dass sie in solchen Fällen trotzdem funktionieren können. Aus diesem Grund gibt es die Notfallbeleuchtungsanlagen.

Welche sind deren Voraussetzungen, und die Regeln, die man befolgen muss, um sie zu installieren?

Was sagt die Regelung über die Notfallbeleuchtung?

Dir Notfallbeleuchtung wird vom Gesetzt UNI EN 1838 geregelt, der sie wie folgt aufteilt:

  • Reservenlicht
  • Sicherheitslicht

Das erste ist notwendig für die Kontinuität der Leistung (denken wir an das Licht in den Krankenhäusern) und es muss genauso stabil wie das ordinäre Licht sein. Das zweite muss die sichere öBewegung der Menschen in den kritischen Zonen garantieren, wie Treppen und andere Strecken mit Hindernissen.

Das Sicherheitslicht kann noch so aufgeteilt werden:

  • Fluchtlicht: die Ausgänge müssen richtig beleuchtet werden, da es wichtig ist, dass man sie einfach erkennen kann;
  • Licht gegen Panikattacken: die Beleuchtung muss erlauben, die Ausgänge zu erreichen, ohne Panikattacken zu bekommen.
  • Sicherheitslicht für kritische Orte: alles was in solchen Orten passiert, muss niemanden beschädigen, d.h. ist das Mindestniveau des Lichtes da höher. Alle Geräte müssen in spätestens 0,25 Sekunden aktiv werden (für weitere Infos, kann man die Regelung UNI EN 1838 lesen).

Es ist empfohlen, alles Sicherheitsanlagen regelmäßig zu prüfen, damit sie immer gut funktionieren können, falls etwas passiert (die Zeiten und anderen Infos sind in der Regelung beinhaltet).

Wichtige Parameter für die Planung

Die Reglung UNI EN 1838 gibt klare Richtlinien für die Planung einer Notfallbeleuchtungsanlage. Diese können so zusammengefasst werden:

  • Bodenbeleuchtung auf den Fluchtwegen von einer Breite bis zu zwei Metern: das Licht muss die Mitte des Weges zeigen und die Beleuchtung darf nicht niedriger als 1 Meter sein.die Beleuchtung der Mitte darf nicht niedriger als 0,5 1x sein.
  • Bodenbeleuchtung auf den Fluchtwegen von einer Breite von mehr als zwei Metern: der Weg muss in mehreren Teilen bis zu zwei Meter aufgeteilt werden und man muss wie oben handeln.
  • Das System muss schnell aktiv werden und bis zu fünf Sekunden den 50% und bis zu einer Minute den 100% der normalen Beleuchtung garantieren.
  • Verschiedene Zeichen müssen auf den Fluchtwegen erkennbar sein.
  • Man soll versuchen, die Leute nicht zu blenden.

Einige Kriterien für die Installation der Notfallbeleuchtungsanlage

Während der Installation kann man diese Kriterien folgen:

  • Die kritischen Stellen schätzen, wie Treppenhäuser, Richtungswechsel oder Hindernisse.
  • Es ist immer besser, kleine Geräte auszuwählen und starke Geräte vermeiden. Es ist außerdem immer gut, wenn man mehrere Geräte installiert, da eventueller Rauch das Licht in einigen Stellen bedecken könnte.
  • Man soll den Installationsort aufmerksam auswählen. Die Wände sind immer die beste Wahl und der Dach die schlechteste ( der Rauch geht nämlich nach oben und könnte so die Lichtquelle bedecken).

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